Das Koppensteiner Schloss ist ein einfacher zweigeschossiger Bau aus Bruchsteinmauerwerk. Es hat einen fünfseitig vorspringenden Treppenturm, der von der Mittelachse etwas nach rechts verschoben sitzt. Über der Eingangstür befindet sich die Jahreszahl 1624 ebenso wie über der Kellertür. Am Treppenturm über dem Haupteingang besticht ein besonders schön gearbeitetes Ehewappen. Es benennt die Träger dieser Wappen „Johann Caroll von Koppenstein und Agnesca Katharina von Koppenstein geb. von Hoethe“ mit der Jahreszahl 1680. Darunter ist folgende Inschrift zu lesen: „Wo Gott zum Haus nicht gibt sein Gunst, so ist alle Mueh und Arbeit umsunst. Wer Gott vertraut hat wohlgebaut im Himmel und auf Erden“. Am Ende ihres Lebens, nachdem sie Schloss und Dorf nach dem verheerenden 30jährigen Krieg unter großen Mühen wiederaufgebaut hatten, verewigte sich das Paar an dieser Stelle. Nur wenige Jahre später fanden beide in der alten Kirche von Mandel ihre letzte Ruhestätte.
Vom Vorgängerbau haben sich Fundamente und ein Turmstumpf im Hof erhalten. Auch eine Spitzbogennische im Erdgeschoss in der Rückwand am Berghang zeugt von einem älteren Bau. Die einzelnen Tonfliesen mit spätgotischen Ornamenten in der Leibung einiger Treppenturmfenster könnten ebenfalls zum zweiten Mal verwendet worden sein. Die früheren Wirtschaftsgebäude der Gesamtanlage sind heute nicht mehr erhalten. Außen am linken Torpfosten ist das einfache Ehewappen des Johann Ludwig von Koppenstein und der Ida von Loe von 1722 zu sehen.
Seit 1439 trugen die Herren von Koppenstein nachweislich den Ort Mandel von den Herren bzw. Freiherren von Dalberg zu Lehen. Die Koppensteiner entstammten einer illegitimen Verbindung des Grafen Johann II. von Sponheim-Kreuznach mit der Tochter eines Burgmannen seiner Burg Koppenstein. Die Koppensteiner waren nur ein kleines Rittergeschlecht.
Das Mandeler Schloss war der Stammsitz der Mandeler Linie dieses Geschlechts. Dieser Teil der Familie hatte mit der Reformation den lutherischen Glauben angenommen. Dagegen war die Kirchberger Linie katholisch geblieben. Die Koppensteiner verfügten nur über Streubesitz, also Einkünfte aus Grundbesitz und aus verschiedenen Rechten. Deshalb waren ihre Mitglieder darauf angewiesen, als Ritter, Amtleute oder Geistliche in den Dienst anderer Territorialherren zu treten.
Nur in Mandel besaßen die Koppensteiner die Ortsherrschaft über das gesamte Dorf. Mandel war Wohnsitz der Familie und Verwaltungssitz für ihre Besitzungen. Die kleine Herrschaft, die nur dieses eine Dorf umfasste, war von dem übermächtigen Territorium der Pfalz umgeben. Immer wieder versuchte der große Nachbar, seine Rechte auf die kleine Herrschaft Mandel auszudehnen.
Als Ortsherren hatten die Koppensteiner die Gerichtsherrschaft inne. Sie waren die obersten Gerichtsherren und übten die hohe Gerichtsbarkeit aus. Sie besaßen die gesetzgebende Gewalt, wenn auch durch das Gewohnheitsrecht eingeschränkt, und die polizeiliche Gewalt. Außerdem hatten sie die Verfügungsgewalt über jegliche Einkünfte wie Bede, Schatzung, Nachsteuer, Ungeld, Weidezins und vor allem die Frondienste. Gerade die Frondienste, die die Untertanen für die Herrschaft leisten mussten, waren für die herrschaftliche Wirtschaftsführung notwendig. Für die Untertanen bedeuteten diese Leistungen eine hohe Belastung.
Die Rechte und Pflichten sowohl der Koppensteiner als auch ihrer Untertanen, „nach altem Herkommen“, waren 1563 im Mandeler Weistum schriftlich niedergelegt worden. Das Weistum umfasste alle alten Rechtsverhältnisse des Dorfes, auch die Bürgermeister-, Polizei- und Feuerläuferordnung. Jedes Jahr am Dingtag, Montag nach Martini, wurde das Weistum vom Schultheiß im Beisein der Gerichtsschöffen und der ganzen Gemeinde, aber auch der Herrschaft, auf dem Rathaus verlesen.
Welche Belastung die Frondienste für die Untertanen darstellten, wird an den jahrelangen Auseinandersetzungen zwischen Johann Carl von Koppenstein und seinen Mandeler Untertanen deutlich. Nach dem verheerenden 30jährigen Krieg mussten Schloss und Dorf wiederaufgebaut und die Felder wieder urbar gemacht werden. Dies bedeutete hohe Belastungen, gegen die sich die Mandeler zur Wehr setzten. Sie beharrten auf ihren im Weistum festgehaltenen althergebrachten Rechten. Johann Carl war es nicht gestattet, von seinen Untertanen übermäßige Frondienste und Botengänge zu verlangen. Es folgten jahrelange Streitigkeiten. Die Mandeler versuchten, bei den Mitherren über Mandel, den anderen Mitgliedern der Koppensteinischen Familie, und bei den Dalbergern als Lehensherren Unterstützung zu finden. Die Situation eskalierte 1664, als die Mandeler nach einer heimlichen Verschwörung das Dorf verließen und bei den Lehensherren in Wallhausen Schutz suchten. Nur unter Zusage von Straffreiheit und Wiederherstellung ihrer Rechte kehrten sie nach Mandel zurück. Doch bereits im nächsten Jahr führte ein erneuter Vorfall dazu, dass Johann Carl gewaltsam gegen die „Aufrührer“ vorging und sie im Schloss gefangen setzte. Die Mandeler Mitherren kamen zu Hilfe und stürmten gemeinsam mit den Untertanen auf das Schloss zu, um die Gefangenen mit Gewalt zu befreien. Mit einem Ausfall aus dem Schloss wollte Johann Carl seine Diener, die wichtige Bücher bei sich trugen, vor den Angreifern zu schützen. Doch die Diener wurden im Haus der Mitherren, das mitten im Dorf lag, gefangen gesetzt. Johann Carl verschanzte sich im Schloss – und eine 7tägige Belagerung des Schlosses von Seiten der Untertanen begann. Nach zähen Verhandlungen zwischen den strittigen Parteien wurde die Belagerung aufgehoben und die Gefangenen auf beiden Seiten freigelassen. Ein Gerichtsurteil vor dem Reichskammergericht sollte den Fall klären.
Johann Ludwig von Koppenstein, Sohn von Johann Carl, wurde im Schloss geboren. Er befand sich zur Zeit des Pfälzischen Erbfolgekriegs in Mandel. Als 1689 französische Truppen die Burgen in der Pfalz schleiften, war es seiner Einflussnahme zu verdanken, dass Schloss und Dorf Mandel von den Zerstörungen verschont blieben. So konnte er einige Jahre später im großen Saal des Schlosses seine Vermählung mit Freifrau Ida von Loe feiern. Da die Ehe kinderlos blieb, stiftete das Paar neben einem Legat für die Armen 1723 eine Glocke für die Mandeler Kirche, die noch heute im Kirchturm schlägt. Wie seine Eltern fand auch Johann Ludwig seine letzte Ruhe in der alten Kirche.
1756 starb mit Georg Ludwig von Koppenstein die lutherische Linie der Koppensteiner aus. Jacob Adolph von Koppenstein, aus der katholischen Kirchberger Linie, trat als Ortsherr in Mandel sein Erbe an. Doch mit seinem Tod 1768 erlosch die Familie von Koppenstein endgültig im Mannesstamm. Der private Grundbesitz der Koppensteiner erbte die mit den Koppensteinern verwandte Familie Schenk von Schmidtburg und nachfolgend die Familie von Salis-Soglio. Die Ortsherrschaft über Mandel fiel wieder an die Lehensherren, die Familie von Dalberg zurück. Sie ließen den Ort durch den Amtmann Brunn verwalten, der im Schloss Wohnung bezog.
Doch 1786 verkauften die Dalberger den Ort mit allen Rechten und dem Schloss an den Reichsgrafen Karl August von Bretzenheim. Amtmann Brunn oblag weiterhin die Verwaltung.
Für diese Zeit sind verschiedene Reparaturarbeiten belegt. 1787 wurde eine neue Scheune errichtet. Zwei Jahre später musste das Dach des Schlosses erneuert werden. Die Mauer zum Kirchhof hin war eingefallen. Das dort befindliche Gesinde-Gebäude und das Küchen-Gewölbe am Eingang des Schlosses wurden abgerissen. Dort waren in den Fels zwei Schränke gehauen. 1791 wurde der massive Erker, der sich rechts vom Treppenturm befand, entfernt und ein Doppelfenster eingesetzt.
Mit der Eroberung unserer Region durch französische Revolutionstruppen und die Eingliederung in den französischen Staat mit dem Frieden von Campo Formio musste auch der Fürst von Bretzenheim fliehen. Er verlor seine linksrheinischen Besitzungen, also auch Mandel. Das Schloss ging in den Besitz des französischen Staates über und wurde, wie alle eingezogenen Staatsgüter, an Privatpersonen verkauft.