Mitte des 18. Jahrhunderts wurde das barocke Fachwerkhaus mit Krüppelwalmdach und Torüberbau errichtet. Das untere Stockwerk ist aus Stein, dem ortsüblichen roten Sandstein, gefertigt, um der Feuergefahr entgegenzuwirken. Das landwirtschaftliche Anwesen eines Vollbauern liegt in exponierter Lage, mitten im Dorf in der Nähe des früheren Rathauses. Hochpaterre und die Treppe wirken repräsentativ. Vor dem Haus befindet sich einer der drei Gemeindebrunnen mit Pumpanlage, der früher der Wasserversorgung des Dorfes diente.
Diesem Haus gegenüber stand als Pendant ein ebenso beeindruckendes Fachwerkhaus mit einem geschieferten Schutzdach über Tür und Treppe. Eine Holztafel verwies auf die Erbauer: „Johannes Conradt und seine Eheliche Hausfrau Anna Catharina Conratin. Mantel den 17. Juni 1776“. Beim Abriss 1994 wurde folgende Inschrift entdeckt: „Wer will bauen auf die Strasen/Der muß die Herren reten/ Und die Narren tadeln lassen“.
1820 befand sich das Haus Threß im Besitz des Johann Jung senior, früherer Gerichtsmann zu Mandel, und seiner Ehefrau Catharina Kessel. Später ging das Anwesen in den Besitz der Familie Threß über.
1848 kaufte die jüdische Familie Hirsch den hinteren Teil des Grundstücks. Jacob Hirsch errichtete darauf das heutige Nachbarhaus. Dort wuchs Professor Julius Hirsch auf, der Wirtschafts- und Handelswissenschaft an der Friedrich-Wilhelm-Universität in Berlin lehrte. In der Weimarer Republik war er Staatssekretär im Reichswirtschaftsministerium und in den 50iger Jahren Wirtschaftsberater der Regierung in den USA.
Familie Threß gehört zu den alteingesessenen Familien von Mandel. Bereits im 30jährigen Krieg taucht sie in alten Listen von Mandel auf und ist damit einer der ältesten Familien des Ortes, deren Nachfahren bis heute in Mandel wohnen. Ihre Vertreter waren ehrbare „Gemeindsmänner“ (= Bürger) mit großem Ansehen. Sie bekleideten immer wieder das Amt des Gerichtsmanns (Schöffen) und stellten am Ende des 17. Jahrhunderts mit Johann Jost Threß sogar den Schultheiß. Paulus Threß war dagegen maßgeblich daran beteiligt, dass die Mandeler bei den Auseinandersetzungen mit ihrem Herrn Carl von Koppenstein 1664 aus dem Dorf flüchteten und in Wallhausen bei den Lehnsherren, den Freiherren von Dalberg, Schutz suchten. Als ein Jahr später die Tochter von Paulus Threß keine Heiratserlaubnis erteilt wurde, überfiel Carl von Koppenstein nach dem sonntäglichen Kirchgang die versammelte Gemeinde. Er ließ Paulus Threß und seinen Schwiegersohn Friedrich Michel gefangen nehmen und im Schloss in Ketten legen. Erst nach einer einwöchigen Belagerung des Schlosses durch die Mandeler und andere Mitglieder der Koppensteinischen Familie wurden die Gefangenen freigelassen.
Das Amt des Schultheiß, das auch ein Mitglied der Familie Threß bekleidet hatte, war das bedeutendste Amt im Dorf. Der Schultheiß war der Vertreter der Herrschaft im Dorf. Er wurde von den Ortsherren, den Koppensteinern, meist auf Lebenszeit bestellt und konnte von ihnen auch wieder abgesetzt werden. Er erhielt von ihnen seine Besoldung und war ihnen gegenüber verpflichtet, was er mit einem Treue- und Gehorsamseid beschwor. Seine Aufgabe war es, die Anordnungen der Herrschaft bei den Untertanen durchzusetzen. Er besaß die Aufsicht über die Gemeindeämter und nahm den Amtsinhabern den Eid ab.
Zusammen mit 5 bis 6 Schöffen (Gerichtsmänner) bildete er das Dorfgericht, das die niedere Gerichtsbarkeit ausübte. Es befasste sich mit geringeren Delikten, die mit Geldbußen oder leichteren Leibstrafen bestraft wurden. Schultheiß und Schöffen wählten zusammen neue Schöffen. Das Recht, das Gericht einzuberufen und aufzulösen, lag beim Gerichtsherren, den Koppensteinern. Der Schultheiß hatte den Vorsitz und leitete die Gerichtsversammlung. Doch die Urteilsfindung lag bei den Schöffen. Zusammen mit den Schöffen wies der Schultheiß das Weistum und die Dorfordnung von Mandel. Er hatte darauf zu achten, dass die in der Polizeiordnung vorgegeben Regeln eingehalten wurden. Außerdem kontrollierte er das Weinzapfen im Gasthaus, damit die Herrschaft die zu leistenden Abgaben (Ungeld) erhielt.
Die Schöffen waren für die Einziehung verschiedener ortsgebundener Abgaben zuständig. Außerdem rechneten sie wegen des Atzgeldes mit dem Wirt des Dorfes ab. Für die Bewirtung der Herrschaft erhielt der Wirt das Atzgeld als Entschädigung. Sie kontrollierten die Schornsteine und die Geräte zur Feuerbekämpfung. Sie hatten die Aufsicht über Fremde im Dorf und die Gassensäuberung. Sie überwachten die Einhaltung des Sonntagsgebots und den Kirchgang. Zuwiderhandlungen zogen Geldstrafen nach sich. Das Amt des Schöffen war ein Ehrenamt. Doch sie erhielten einen Anteil an den Strafgeldern.
Der Bürgermeister des Dorfes hatte gemeindeinterne Aufgaben zu erfüllen. Er wurde in Mandel jedes Jahr neu gewählt. Der Gewählte musste das Amt annehmen. Er war für die Führung der Gemeindekasse und der Gemeinderechnung verantwortlich und führte die Versteigerung von gemeindeeigenen Gütern durch.
Die Versorgung der Dorfbewohner mit Wasser erfolgte, neben der Quelle, durch Gemeindebrunnen. Das Dorf besaß drei Brunnen, von denen zwei noch heute durch die Pumpanlagen zu erkennen sind. Die Nutzer der Brunnen mussten Abgaben entrichten, die zur Instandhaltung der Brunnenanlagen dienten. Es war mühsam, das für den Alltag benötigte Wasser, das für Essen, Trinken, Waschen und das Vieh genutzt wurde, vom Brunnen in Eimern nach Hause zu tragen. Die Witwe Elisabetha Threß ließ sich deshalb 1899 zur direkten Versorgung ihres Hauses mit Wasser eine Zuleitung vom Gemeindebrunnen in die Küche legen. In anderen Hofanlagen wurden Ende des 19. Jahrhunderts dort, wo es eine Wasserader zuließ, eigene private Brunnen gegraben. Der Kreisarzt überprüfte den Zustand der Brunnen und die Wasserqualität und beanstandete diese auch teilweise. Doch aus finanziellen und anderen Gründen wurde die Verlegung einer Wasserleitung von der Gemeinde immer wieder verschoben. Erst in den 1950iger Jahren löste die Wasserleitung die Hauswasserversorgung ab.