Die katholische Kirche St. Antonius wurde mit ihrem aus rotbraunen Backsteinen gefertigten unverputzten Mauerwerk 1897 in neuromanischen Stilformen errichtet. Die Rundbogenfriese, die Fenstergewände, das Traufgesims und die besonders hervortretenden Lisenen (vertikale Verstärkungen) sind aus Sandstein. Der niedrige quadratische verschieferte Dachreiter birgt die Glöckchen der Kirche.
Im Inneren stellt der aus dem 18. Jahrhundert stammende spätbarocke Hochaltar, der ursprünglich aus Karweiler bei Bad Neuenahr herrührt, einen würdigen Rahmen für die „Mandeler Madonna“ dar. An ihrer Seite auf einem Podest an der Wand ist der Namenspatron der Kapelle, der Heilige Antonius von Padua, platziert. Neben seinem typischen Franziskanerhabit und dem Jesuskind auf seinem Arm hält die 1998 neu geschaffene Statue in der anderen Hand das Modell der Mandeler Kapelle (und nicht die weiße Lilie als Sinnbild der Jungfräulichkeit).
In die Mauer ist der Grabstein des Michael von Koppenstein von 1581 eingelassen. Er trägt die Inschrift:“ ANNO DOMINI 1581 den 11. Januarii zwischen 11 und 12 Uhr starb der Edle und Ehrenveste Michael von Koppenstein, dem Gott gnädig seye, seines Alters 83 Jahr“.
Die Kapelle wurde nach den Plänen des Architekten Lambert von Fisenne aus Gelsenkirchen gebaut. Ein vorläufiger Plan von 1893 sah eine Bausumme von 8.000 Mark und einen zusätzlichen Betrag von 4.000 Mark für die Inneneinrichtung vor. Am 19. Juli 1896 stimmte der Kirchenvorstand dem Plan zu. Den Bauplatz stiftete Baron Antonio von Salis-Soglio aus Gemünden. Er war ein Nachfahre der im Mannesstamm ausgestorbenen Familie von Koppenstein, die bis 1768 die Ortsherrschaft über Mandel inne hatte. Diese Schenkung war an die Bedingung geknüpft, dass die Kapelle seinem Namenspatron, dem hl. Antonius von Padua, geweiht werden sollte. Der Bauplatz musste allerdings um ein angrenzendes Grundstück erweitert werden. Die Bauarbeiten übernahm die Firma J. Schott in Wallhausen für 13.937 Mark.
Am Sonntag, den 27. Juni 1897, erfolgte die feierliche Grundsteinlegung durch Dechant Jakob Spurzem von Kreuznach. Bereits ein Jahr später, am 29. Juni 1898, wurde die neue Kapelle ebenfalls durch Dechant Jakob Spurzem geweiht.
Der katholische Altar, die Beichtstühle und das gesamte Inventar der katholischen Sakristei wie Tabernakel, Marienfigur, Fahnen usw. wurden aus der bis dahin gemeinsam genutzten Kirche, der heutigen evangelischen Kirche, mitgenommen. Allerdings wurde der mitgenommene Altar nicht aufgestellt, sondern ein neuer errichtet. Die alte Altarplatte, die im 18. Jahrhundert in Gebrauch war, wurde zur Überbrückung des Straßengrabens vor der Kapelle genutzt. Erst als man sie 1952/53 dort entdeckte, wurde festgestellt, dass es sich dabei um die behauene Grabplatte des Michael von Koppenstein handelte.
Bereits seit 1880 gab es Bestrebungen der katholischen Gemeinde zur Auflösung des Simultaneums. Simultaneum bedeutet das Recht auf die gemeinsame Nutzung einer Kirche durch mehrere Konfessionen. In Mandel waren es die evangelische und die katholische Kirchengemeinde. Allerdings wurden am Ende des 18. Jahrhunderts in Napoleonischer Zeit durch die Eingliederung des linken Rheinufers in den französischen Staat die kirchlichen Güter mit der Säkularisation eingezogen. Die Mandeler Kirche ging in den Besitz des französischen Staates über. Sie blieb auch Eigentum der Zivilgemeinde, als unsere Region durch den Wiener Kongress 1815 an Preußen fiel. Doch mit dem Gesetz vom 14. März 1880 gingen die Kirchen wieder in den Besitz der Kirchengemeinden über. Für die Mandeler Kirche waren nun wieder die evangelische und die katholische Kirchengemeinde als Eigentümer gemeinsam verantwortlich. Damit oblag die Reparatur beiden Kirchengemeinden zu gleichen Teilen, obwohl die katholische Gemeinde kleiner war. Dies war für die Katholiken ein Grund, das Simultaneum aufzugeben. Der katholische Pastor Krümmel forderte von der evangelischen Gemeinde die Hälfte des geschätzten Wertes als Abfindung, sonst würde er die Simultankirche ersteigern. Die evangelische Seite lehnte diese Idee ab. Die Auflösung des Simultaneums lag nicht in ihrem Interesse. Außerdem gestalteten sich die Verhandlungen mit dem zunehmend verbitterten Pfarrer Nelson schwierig.
1892 wurden Reparaturen an der Kirche notwendig, bei der die Kosten zur Hälfte geteilt werden sollten. Die Katholiken unterbreiteten erneut ein Angebot zum Kauf der Kirche für 24.000 Mark. Der evangelische Superintendent Umbeck in Kreuznach lehnte ab. Im darauffolgenden Jahr zeigte sich Pastor Dr. Ott bereit, für die vom evangelischen Pfarrer Hobein vorgeschlagene Ablösungssumme von 9.000 Mark einer Beendigung des Simultaneums zuzustimmen. Vorbedingung war jedoch, dass das zum Bau einer eigenen Kapelle notwendige Kapital auf anderem Wege zu beschaffen war. Dr. Ott erhielt 1894 vom bischöflichen Generalvikariat die Erlaubnis, die Verhandlungen aufzunehmen. Diese fanden zwischen den beiden Mandeler Geistlichen statt. Am 16. September 1894 wurde der Ablösungsvertrag unterschrieben. Die Evangelischen zahlten an die Katholiken eine Ablösungssumme von 9.000 Mark. Die erste Zahlung sollte 14 Tage nach der Genehmigung durch die Obrigkeit erfolgen, die zweite, wenn der Neubau auf Sockelhöhe wäre, und die dritte nach dem Auszug der Katholiken aus der Simultankirche. Als Räumungstermin wurde der 1. Oktober 1898 festgelegt. Da die Katholiken sich bis dahin noch an allen Reparaturkosten beteiligen mussten, waren sie gezwungen, die Reparatur von 1894 noch mitzufinanzieren.
In der Nacht vom 6./7. September 1949 ereilte die Kapelle ein trauriges Schicksal. Durch einen Blitzschlag wurde das Türmchen der Kapelle in Brand gesetzt. Beherzte Anwohner versuchten, so viel Inventar wie möglich aus der Kapelle zu retten. Die Kirche brannte soweit ab, dass nur noch die Außenmauern übrig waren. 1952 wurde der Wiederaufbau beschlossen und mit großem Engagement der Gemeinde umgesetzt. Am 30. August 1953 wurde die erste Messe in der wiederaufgebauten Kapelle gefeiert.
Mit der großen Renovierung der Antonius-Kapelle zu ihrem 100jährigen Bestehen erhielt sie ihr heutiges Erscheinungsbild. Mandel gehört heute zur katholischen Großpfarrei „Sponheimer Land“.
Seit Mitte des 16. Jahrhunderts war Mandel ein lutherisches Dorf. Mit der Reformation führten die Koppensteiner Mitte des 16. Jahrhunderts in Mandel den lutherischen Glauben ein. Denn die Familie von Koppenstein besaß nicht nur die Ortsherrschaft über Mandel, sondern hatten auch Teile der Zehntrechte und den Kirchsatz inne. Nach dem Grundsatz „cuius regio, eius religio“ mussten alle Mandeler Untertanen den lutherischen Glauben ihres Herren annehmen.
Doch mit dem Einzug der (katholischen) spanischen Truppen im 30jährigen Krieg setzte die Gegenreformation ein. Im Westfälischen Frieden von 1648 wurden die im „Normaljahr 1624“ bestehenden Verhältnisse festgeschrieben. Konfessionelle Minderheiten, die in dem betreffenden Ort 1624 Gottesdienst feierten, sollten dauerhaft dieses Recht behalten. In Mandel entstand aber erst nach dem 30jährigen Krieg eine katholische Minderheit. Die Amtshandlungen gegenüber den Katholiken, wie Taufe oder Beerdigung, versah der lutherische Pfarrer von Mandel. Es scheint, dass nur die Spendung von Krankensalbung und Wegzehrung durch katholische Geistliche geduldet wurde. Die Rekatholisierung in unserem Gebiet wurde aber vor allem durch die Reunionspolitik Frankreichs und dem damit zusammenhängenden Pfälzischen Erbfolgekrieg (1688-1697) am Ende des 17. Jahrhunderts vorangetrieben. Frankreich versuchte, sich die Pfalz einzuverleiben. So war auch unsere Region von französischen Truppen besetzt. Als 1686 im Sponheimer Kloster wieder Mönche Einzug hielten, war es vor allem Pater Elias Bingel, der im Umkreis des Klosters gegenreformatorisch aktiv wurde. 1689 setzte der französische Verwaltungsbeamte La Fontanelle eine frühere Anweisung des französischen Intendanten in Homburg, de la Goupilliere, um. Er führte das allgemeine Simultaneum und den öffentlichen katholischen Gottesdienst für alle Pfarrkirchen des Oberamtes Kreuznach ein.
Pater Bingel konnte die Amtshandlungen in Mandel nun selbst durchführen. Aufgrund der Anwesenheit der französischen Truppen erwartete er, dass ihm die Kirche zur Verfügung stehen würde. Als er die Kirche aber für Beerdigungen nutzen wollte, waren die Türen verschlossen. Mit Gewalt ließ er sie aufbrechen und sprach im wiederholten Fall sogar Drohungen aus. Da die Protestanten und der Schultheiß Unannehmlichkeiten durch die französischen Truppen fürchteten, wie dies in anderen Orten geschehen war, übergaben sie dem Pater die Kirchenschlüssel.
Der Friede von Rijswijk 1697 am Ende des Krieges legte endgültig fest, dass in den Orten, die französisch besetzt waren und in denen eine katholische Minderheit lebte, die bestehenden Verhältnisse und Rechte der Katholiken festgeschrieben waren. Dies traf auch auf Mandel zu. Die Mandeler Katholiken wurden von Sponheim aus versorgt. Es wurden auch katholische Gottesdienste abgehalten. Die Kinder gingen in eine auswärtige Schule, wohl nach Sponheim. Bis 1720 war die Zahl der Katholiken in Mandel auf 45 angewachsen.
Der Friede von Rastatt 1714 am Ende des spanischen Erbfolgekrieges führte dazu, dass durch die geschwächte französische Position die protestantischen Landesherren die Rechte der Katholiken wieder einschränkten. Der in Kirn stationierte französische Oberst de Kleinholt musste in mehreren Orten unserer Region die Rechte der katholischen Gemeinden und damit die Interessen des Bischofs von Metz mit Gewalt durchsetzen.
Pater Bingel und die katholischen Mandeler führten 1714 ebenfalls Beschwerde bei de Kleinholt in Kirn wegen Einschränkung ihrer Religionsfreiheit. Daraufhin forderte de Kleinholt unter Androhung von Gewalt die Evangelischen auf, den Katholiken den Zugang zur Kirche zu gewähren. Der lutherische Pfarrer Wantzel erhob jedoch Einspruch beim kirchlichen Lehensherren, den Grafen von Nassau-Saarbrücken. Da die Koppensteiner der Niederrheinischen Reichsritterschaft angehörten, berief sich die protestantische Gemeinde auf den Westfälischen Frieden, der Reichsrecht war. 1624 hatte es in Mandel keine katholische Gemeinde gegeben. Die Rechte der Katholiken konnten nicht aufrecht erhalten werden. 1719 benötigte Pater Bingel für Krankenbesuche die Erlaubnis des lutherischen Pfarrers. Dieser führte die Amtshandlungen gegenüber den Katholiken wieder durch. Die katholischen Kinder besuchten die lutherische Schule.
Die Situation änderte sich, als die lutherische Linie der Koppensteiner 1756 ausstarb. Nun wurde Jakob Adolph von Koppenstein aus der katholischen Kirchberger Linie neuer Ortsherr von Mandel, der die Mandeler Katholiken unterstützte. Aus Angst, ihre Rechte zu verlieren, verschlossen die Lutheraner die Kirche. Der koppensteinische Amtmann Brunn ließ mehrere Mandeler bei einem Geheimtreffen gefangen setzen. Es kam zu Klagen der protestantischen Gemeinde gegenüber Jakob Adolph wegen Einschränkung ihrer Religionsausübung. 1757 erhielten die Katholiken einen festen Altar aus oben erwähntem Grabstein für die Kirche, ein Taufbecken und einen Beichtstuhl. Die Kirche wurde mit Fahnen geschmückt.
Nach dem Tod des letzten Koppensteiners fiel Mandel an die katholischen Lehensherren, die Freiherren von Dalberg, zurück. Erneut versuchten die Protestanten, ihre Rechte zu verteidigen. Karl Theodor von Dalberg als Vertreter der Familie ordnete 1772 eine katholische Messe in der Mandeler Kirche an. Die Lutheraner verschlossen aber nach ihrem Gottesdienst die Kirche. Auf Anordnung der Herrschaft brachte der lutherische Lehrer Hertwig den Schlüssel. Bei der Messe waren Karl Theodor, Amtmann Brunn und auch Katholiken aus anderen Dörfern anwesend. Die Dalberger stifteten ein Messornat mit dem dalbergischen Wappen und der Inschrift Dalberg AD 1772. Weitere größere Störungen scheint es nicht mehr gegeben zu haben.
1786 verkaufte die Familie von Dalberg den Flecken Mandel mit allen Rechten, auch den Patronatsrechten, an Reichsgraf Carl August von Bretzenheim. Den Katholiken wurde ihr Recht an der Kirche bestätigt.
Mit dem Einmarsch der französischen Revolutionstruppen und der späteren Eingliederung des linken Rheinufers in den französischen Staat wurde die kirchliche Organisation unserer Region, ebenso wie die staatliche, neu geordnet. 1801 schloss Napoleon ein Konkordat mit Papst Pius VII. Unsere Region wurde der 1803 neu geschaffenen Diözese Aachen zugewiesen. Die Pfarrorganisation wurde 1808 in der Weise geregelt, dass die Pfarrei Mandel aufgehoben wurde und mit ihren 69 Katholiken zur Pfarrei Roxheim kam. Diese bestand nun aus den Dörfern Roxheim, Hargesheim, Gutenberg, Mandel, Rüdeheim und Weinsheim.
Mit Übergang der Rheinlande an Preußen nach dem Wiener Kongress 1815 wurde der Naheraum dem Bistum Trier zugeordnet. 1827 wurde die Diözese in Dekanate eingeteilt. Roxheim kam mit seinen Filialen zum Dekanat Kreuznach.
Das 19. Jahrhundert war nach dem Bau der neuen Simultankirche 1829/30 geprägt von den Auseinandersetzungen zwischen der katholischen und der evangelischen Gemeinde über die Rechte der gemeinsamen Nutzung der Kirche.